Förderung für den Bau eures Traumhauses

Förderung für den Bau eures Traumhauses

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Die Baufinanzierung eures Traumhauses solltet ihr auf mehrere Säulen verteilen. Damit habt ihr mehr Sicherheit und sorgt auch bei Engpässen für eine gute finanzielle Basis. Eine Säule eurer Finanzierung sollte eine mögliche Förderung des Bauvorhabens sein. Welche Unterstützungen es gibt, zeigen wir hier.

Förderklassiker für Traumhaus: Wohn-Riester

Eine staatliche Förderung ist die Eigenheimrente – besser bekannt als Wohn-Riester. Geregelt wird es im Eigenheimrentengesetz (EigRentG). Das Prinzip: Ihr zahlt einen Teil eures Einkommens in einen Wohn-Riester-Vertrag, dafür gibt es Zuschüsse vom Staat. Außerdem könnt ihr das eingezahlte Geld als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das so angesparte Geld muss für eine Immobilie verwendet werden.

Wer bekommt Wohn-Riester?

Voraussetzung für die Förderungen sind, dass ihr selbst in der Immobilie wohnt und zu diesen Personengruppen gehört:

  • Angestellte, die in die Rentenversicherung einzahlen
  • Beamte, Richter, Zeitsoldaten, Amtsträger
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit
  • geringfügig Beschäftigte, die eigene Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen
  • mittelbar Förderberechtigte (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von Förderberechtigten)
  • Auszubildende
  • Selbstständige, die über die Künstlersozialkasse versichert sind (z.B. Künstler, Publizisten, freie Journalisten), aber auch Hebammen und viele Handwerker
  • Elternteile in den ersten 36 Monaten nach der Geburt
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst

Entsprechend sind nicht förderungsberechtigt Selbstständige und alle, die über ihr berufsständisches Versorgungswerk und nicht über die gesetzliche Rentenversicherung fürs Alter vorsorgen wie etwa Rechtsanwälte oder Ärzte.

Kriterien für die zu fördernde Immobilie sind laut Deutscher Rentenversicherung:

  • die Immobilie muss dem Sparer gehören und der Hauptwohnsitz sein
  • die Immobilie befindet sich in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum
  • für den Kauf oder Bau der Immobilie sind nachweislich Kosten entstanden
  • die Mindestauszahlungshöhe beträgt 3.000 Euro

Wie hoch sind die Zuschüsse des Staates beim Wohn-Riester?

Wenn ihr mindestens vier Prozent eures Jahreseinkommens in einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlt, bekommt ihr 175 Euro Grundzulage.Wer am Jahresanfang des Jahres, in dem er einen Riester-Vertrag abschließt, noch nicht 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 Euro Grundzulage als Berufseinsteigerbonus zusätzlich.

Außerdem gibt es für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind jährlich 185 Euro Kinderzulage.Für alle später geborenen Kinder gibt es 300 Euro.

Wie beantragt man Wohn-Riester?

Die Zulagen für Wohn-Riester müsst ihr bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Dafür enthält jeder Riester-Vertrag einen Zulagenantrag. Diesen müsst ihr ausfüllen und an die Zulagenstelle senden. Und das übrigens jedes Jahr neu.

Mehr Informationen zum Riestern bekommt ihr bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wohnraumförderung für einkommensschwache Haushalte

Mit dem Wohnraumförderungsgesetz – kurz WoFG – fördert der Staat speziell einkommensschwache Familien beim Bau neuer Häuser. Die zinsgünstigen Darlehen, finanzielle Zuschüsse oder das vergünstigte Bauland wird tatsächlich von den Bundesländern zur Verfügung gestellt.

Das Wohnraumförderungsgesetz ist zwar ein Bundesgesetz, allerdings wurde die Durchführung auf die einzelnen Bundesländer übertragen. Diese können durch eigene Gesetze oder Verordnungen das WoFG in einzelnen Punkten noch an die regionalen Begebenheiten anpassen. Insbesondere bei den Einkommensgrenzen wird diese Möglichkeit genutzt.

Wer bekommt die Wohnraumförderung?

Die Wohnraumförderung können beantragen:

  • einkommensschwächere und kinderreiche Familien,
  • Menschen mit Behinderung,
  • Alleinerziehende,
  • ältere Menschen und
  • sonstige hilfebedürftige Personen.

Hierfür gelten bestimmte Einkommensgrenzen, wichtig ist dabei das Jahreseinkommen in den zwölf Monaten ab Antragsstellung, alternativ das in den zwölf Monate vor der Antragsstellung. Folgende Jahreseinkommen dürfen nicht überschritten werden:

  • bei einem Einpersonenhaushalt: 12.000 Euro
  • bei einem Zweipersonenhaushalt: 18.000 Euro
  • zuzüglich jede weitere zum Haushalt zählende Person: plus 4.100 Euro
  • zuzüglich jedes zum Haushalt zählende Kind: plus 500 Euro

Soweit die Basisrechnung, tatsächlich haben die Länder, die diese Förderung ausgeben, die Möglichkeit, sowohl die Einkommensgrenzen als auch die Summen anzupassen. Somit gibt es unterschiedliche Bedingungen je Bundesland.

Außerdem gibt es eine weitere Bedingung: Wer keine eigenen Geldmittel einbringt, erhält in der Regel auch keine Förderzusage. Der Anteil der Eigenmittel an der Gesamtfinanzierung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und bewegt sich meist zwischen 7,5 und 20 Prozent. Hierzu können auch Sachleistungen als Eigenleistung eingebracht werden.

Wie beantragt man die Wohnraumförderung?

Ihr müsst einen Antrag auf Förderung vor dem Kauf, dem Bau oder der Modernisierung stellen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung, ist der Betrag in den öffentlichen Fördertöpfen aufgebraucht, werden Anträge nicht mehr angenommen. Entsprechend ist ein Antrag zu Beginn eines Jahres eher erfolgreich als am Ende eines Jahres.

Übersicht der Wohnraumförderungen in den Ländern

Ausgelaufen: Baukindergeld

Das Baukindergeld ist ausgelaufen. Seit September 2018 hat der Staat Familien mit Kindern mit dem Förderprogramm beim Erwerb eines Eigenheims unterstützt – egal ob Neubau oder Kauf, ob Wohnung oder Haus. Diese Förderung gibt es nicht mehr.

Perspektive für dieses Jahr: Wohneigentumsförderung für Familien

Ab Juni 2023 will das Bundesbauministerium das Baukindergeld durch eine neue Wohneigentumsförderung für Familien ersetzen. Damit sollen Familien mit maximal 60.000 Euro Jahreseinkommen plus 10.000 Euro für jedes Kind gefördert werden. Alle Informationen dazu findet ihr in unserer Übersicht.

Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse durch ein KfW-Darlehen

Die KfW-Bank vergibt zinsgünstige Kredite für euer Eigenheim. Beim Hausbau werden die reinen Baukosten aber auch Grundstücks- und Baunebenkosten sowie Kosten der Außenanlagen gefördert. Für besonders energieeffizient gebaute Häuser, die unter den im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Grenzwerten liegen, gibt es ein eigenes Förderprogramm. Das wurde überarbeitet und diese neue KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten startet im März 2023. Anträge können ab 23. Februar 2023 gestellt werden und zwar für die beiden Varianten

  • Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40(EH40) – maximale Förderhöhe: 100.000 Euro und
  • Neubaumit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) und Qualitätssiegel „NachhaltigesGebäude“ (QNG) – maximale Förderhöhe: 150.000 Euro.

Die Effizienzhaus-Stufe 55 (EH55) – umgangssprachlich auch KfW 55 genannt – wird im neuen Programm nicht mehr gefördert.

Eine Übersicht der KfW-Darlehen findet ihr im Produktfinderfür Neubau-Förderungen.

Länder und Kommunen bieten Eigenheimförderungen

Während die KfW-Bank Förderungen für den Bund ausgibt, bieten auch auf Länderebene Förderbanken günstige Darlehen und Zuschüsse für den Bau oder Kauf eures Eigenheims. Die Förderbedingungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Euren Förderantrag stellt ihr beim Landratsamt oder bei kreisfreien Städten beim jeweils zuständigen Referat. Informationen zum jeweiligen Programm bekommt ihr bei den Landesbanken.

Fördermittel der Kirchen für den Hausbau

Tatsächlich unterstützen auch die katholische und evangelische Kirche Familien beim Hausbau und der Baufinanzierung. Sie vergeben Grundstücke mit Erbbaurecht: Ihr dürft auf einem Grundstück bauen, ohne es kaufen zu müssen. Das senkt eure Anschaffungskosten und ihr habt mehr Kapital für den Hausbau.

Mit dem Arbeitgeberdarlehen zum Traumhaus

Auch das gibt es: In manchen Unternehmen gibt es Unterstützung beim Hausbau oder Hauskauf, in dem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Darlehen gewähren, die günstiger sind als ein herkömmlicher Immobilienkredit. Hier lohnt sich in jedem Falle die Frage bei eurem Arbeitgeber – immerhin sind Unternehmen heute sehr engagiert darin, ihre Mitarbeitenden zu halten.










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