Wohneigentumsförderung 2023: Das leistet das neue Baukindergeld

Wohneigentumsförderung 2023: Das leistet das neue Baukindergeld

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Das Baukindergeld ist seit dem 31. Dezember 2022 Geschichte. Der Nachfolger steht aber schon in den Startlöchern: Von der Wohneigentumsförderung sollen ab Juni 2023 vor allem Familien mit kleinem Einkommen profitieren. Wie das neue Baukindergeld funktioniert, welche Unterschiede es zur alten Förderung gibt und wie ihr die staatliche Unterstützung beantragt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Aus dem Baukindergeld wird die Wohneigentumsförderung

Vom 1. Januar 2018 bis Ende 2022 erleichterte das Baukindergeld vor allem Familien mit geringem Einkommen den Bau oder den Erwerb eines eigenen Zuhauses. Über einen Zeitraum von zehn Jahren erhielten Eltern oder Alleinerziehende jährlich 1.200 Euro pro Kind – ohne die Förderung an den Staat zurückzahlen zu müssen. Manche Bundesländer haben diese Beträge durch eigene Förderprogramme aufgestockt.

Das beliebte, aber auch umstrittene Baukindergeld ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat allerdings für Juni 2023 ein 350 Millionen Euro pro Jahr schweres Nachfolgeprogramm angekündigt: die Wohneigentumsförderung.

Wie funktioniert das neue Baukindergeld?

Die Wohneigentumsförderung sieht keine festen Geldbeträge pro Kind und Jahr mehr vor. Stattdessen erhalten Familien bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze einen Kredit der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dieser zeichnet sich durch besonders günstige Zinsen aus.

Bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren beträgt der effektiven Endkundenzins laut Bundesbauministerium 0,90 % p.a. Bei kürzeren Laufzeiten könnt ihr sogar von noch geringeren Zinssätzen profitieren: Bei einer Laufzeit von zehn Jahren werden lediglich 0,01 % p.a. fällig. Die tagesaktuellen Zinskonditionen findet ihr bei der KfW (Suchhinweis: Programm/KP-Nr. 297).

Die Kreditsummen, die Familien für den Bau ihres neuen Zuhauses in Anspruch nehmen können, werden voraussichtlich zwischen 140.000 und 240.000 Euro liegen.

Mit der neuen Wohneigentumsförderung zukunftsorientiert bauen

Der entscheidende Unterschied zwischen dem Baukindergeld und der neuen Wohneigentumsförderung: das vergünstigte Darlehen der KfW-Bank ist zweckgebunden, es darf ausschließlich für den Neubau einer idealerweise klimafreundlichen Immobilie verwendet werden – nicht aber für den Kauf eines bereits existierenden Objektes. Das war mit dem alten Baukindergeld noch anders. Diese staatliche Förderung gab es zum Beispiel auch für den Kauf eines zehn oder 20 Jahre alten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung im Altbau.

Auf unserer Plattform euerzuhause.de könnt ihr übrigens in wenigen Minuten die Anbieter von Fertighäusern finden, die die erforderlichen Energieeffizienzstandards erfüllen.

Wer kommt in den Genuss der Wohneigentumsförderung?

Ob ihr ab Juni 2023 von der Wohneigentumsförderung profitieren könnt, hängt von der Höhe eures zu versteuernden Haushaltseinkommens pro Jahr ab. Wenn ihr ein Kind habt, liegt die Einkommensgrenze bei 60.000 Euro. Die Einkommensgrenze für die Förderung steigt für jedes weitere Kind um 10.000 Euro an.

Für das alte Baukindergeld zog die KfW zur Berechnung des Haushaltseinkommens das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor dem Antrag heran. Es ist davon auszugehen, dass diese Praxis auch bei der Wohneigentumsförderung angewendet wird. Ein Blick in eure letzten Steuerbescheide gibt euch eine erste Orientierung, ob das neue Förderprogramm für euch infrage kommt.

Gut zu wissen: Wenn euer zu versteuerndes Einkommen die Grenze von 60.000 Euro pro Jahr übersteigt, könnt ihr wahrscheinlich trotzdem von einer staatlichen Förderung für die Verwirklichung eures Traum vom eigenen Haus profitieren. Für besser verdienende Baufamilien will die Regierung rund 650 Millionen Euro an Fördermitteln bereitstellen: Dieses Geld kommt aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Wer genau unter welchen Voraussetzungen in den Genuss dieser Mittel kommt, steht zwar noch nicht fest. Klar ist aber, dass der Staat vor allem nachhaltige, klimafreundliche und barrierefreie Bauvorhaben mit hohen Energieeffizienzstandards fördern wird.

Welche weiteren Fördermöglichkeiten es beim Hausbau gibt, haben wir in dieser Übersicht für euch zusammengefasst.

Welche Vorteile und Nachteile hat die Wohneigentumsförderung gegenüber dem Baukindergeld?

Beim Baukindergeld handelte es sich um jährliche Direktzahlungen. Diese mussten die Baufamilien nicht zurückerstatten – sie bekamen sie vom Staat geschenkt. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der neuen Förderung um (vergünstigte) Darlehen, die ihr samt Zinsen zurückzahlen müsst. Allerdings könnt ihr die Wohneigentumsförderung der KfW als Eigenkapitalersatz nutzen, was bei den Direktzahlungen nicht möglich war.

Das Aufbringen von Eigenkapital ist für viele Familien immer noch die größte Hürde auf dem Weg ins eigene Heim – vor allem, wenn ein Elternteil aufgrund der Kinderbetreuung beruflich zurücksteckt und das Einkommen entsprechend geringer ausfällt. Eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital kommt für die meisten Bauwilligen nicht infrage – zumal die Mehrzahl der Banken Eigenkapital voraussetzt oder bei einem zu geringen Eigenkapitalanteil sehr hohe Zinsen als Sicherheit verlangt.

Als Faustregel gilt bei vielen Banken: Baufamilien sollten mindestens die Nebenkosten als Eigenkapital aufbringen können. Diese betragen in der Regel 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises – also mindestens 50.000 Euro bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro. Dieser Betrag lässt sich mit der Wohneigentumsförderung der KfW problemlos stemmen und wird von den Banken als Eigenkapital akzeptiert.

Wohneigentumsförderung 2023 beantragen – wo, wann und wie?

Für die Vergabe der neuen Wohneigentumsförderung ist – wie auch schon für das alte Baukindergeld – die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Auf der Internetseite der KfW findet ihr einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten. Sobald die Rahmenbedingungen für die neue Wohneigentumsförderung feststehen, erfahrt ihr dort auch Details zu den Fördervoraussetzungen oder den erforderlichen Unterlagen.

Da das Förderprogramm im Juni starten soll, werden weiterführende Informationen sowie die notwendigen Anträge und Formulare vermutlich zeitnah von der KfW zur Verfügung gestellt. Schaut einfach regelmäßig auf der Seite vorbei.

Tipp: Neben der Wohneigentumsförderung kann es sich für euch lohnen, Fördertöpfe eures Bundeslandes "anzuzapfen". Einige Länder unterstützen euch auf dem Weg ins eigene Heim ebenfalls mit vergünstigten Darlehen oder Zuschüssen. Oftmals könnt ihr diese mit der Wohneigentumsförderung durch die KfW kombinieren.

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