Vom Bauantrag zur Baugenehmigung: So funktioniert es

Vom Bauantrag zur Baugenehmigung: So funktioniert es

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Wer bauen möchte, braucht eine Baugenehmigung. Wo, wann und warum ihr einen Bauantrag stellen müsst, welche Unterlagen ihr dafür benötigt und was das Genehmigungsverfahren kostet, erfahrt ihr hier.

Was ist ein Bauantrag?

Ein genehmigter Bauantrag ist die Grundvoraussetzung, um euer Traumhaus errichten zu dürfen. Auch für An- oder Umbauten kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Mit dem schriftlichen Bauantrag setzt ihr ein Prüfverfahren bei der zuständigen Baubehörde eurer Gemeinde in Gang: Die Behörde prüft vor allem, ob euer Bau sich in die Umgebung einfügt, geplante Straßen nicht beeinflusst, das Nachbargrundstück nicht behindert – also grundsätzlich dem Bebauungsplan entspricht.

Wird dem Bauantrag zugestimmt, erhaltet ihr eine Baugenehmigung. Doch auch dann dürft ihr in der Regel mit dem Bau des Gebäudes noch nicht beginnen: Oft wird die Baufreigabe erst später erteilt.

Wer darf den Bauantrag einreichen?

Ein Bauantrag darf nur von Bauvorlageberechtigten eingereicht werden. Dies sind in der Regel Architekten, Bauträger oder Bauingenieure.

Was gehört in den Bauantrag?

Grundsätzlich regelt die Bauvorlagenverordnung, welche Unterlagen für den Bauantrag eingereicht werden müssen. Die Unterlagen unterscheiden sich je nach Bundesland, deshalb erkundigt euch am besten bei eurer zuständige Baubehörde. Alle Dokumente müssen dreifach eingereicht werden: ein Exemplar bekommt ihr mit der Baugenehmigung wieder zurück, die beiden anderen verbleiben bei der Bauaufsichtsbehörde und der Gemeinde.

Unterlagen für den Bauantrag

  • Vollständig ausgefüllter und von dem Architekten und Bauherren unterschriebener Bauantrag (Formblatt des zuständigen Bauamtes)
  • Bauzeichnungen (1:100) von einem Sachverständigen wie Architekt oder Bauingenieur
  • Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes und dessen technische Details
  • Beglaubigter katasteramtlicher Lageplan (1:1000 bzw. 1:500) vom zuständigen Liegenschaftskataster (der Auszug ist kostenpflichtig)
  • Berechnungen zur bebauten Fläche, zum umbauten Raum, zur Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Wohnfläche, Nutzfläche
  • Angabe der Rohbau- und Gesamtkosten
  • Angaben zur Entwässerung beziehungsweise Wasserversorgung sowie zur Erschließung
  • Nachweise zum Brandschutz, zur Statik, zum Wärmeschutz und immer häufiger auch zum Schallschutz
  • Zustimmung der Nachbarn, wenn dies von der Gemeinde gefordert wird
  • Baulastenerklärung

Was ist eine Bauvoranfrage?

Für private Bauherren lohnt es sich, eine Bauvoranfrage vor dem endgültigen Bauantrag zu stellen. Damit könnt ihr wichtige grundsätzliche Fragen zu eurem Vorhaben vorab klären. Ihr könnt Bauvoranfragen bei der Gemeinde oder Baubehörde stellen und klären, ob und mit welchen Einschränkungen ihr rechnen müsst und ob euer Plan mit dem Baurecht oder geltenden Bebauungsplänen vereinbar ist.

Der daraus folgende von der Behörde ausgestellte Bauvorbescheid nimmt die Entscheidung über den späteren Bauantrag nicht vorweg. Allerdings bekommt ihr durch eine Bauvoranfrage vorab mehr Planungssicherheit: Alle genehmigten Teilaspekte aus dem Bauvorentscheid sind rechtsgültig.

Wo wird der Bauantrag eingereicht?

Eure Unterlagen müsst ihr direkt bei der zuständigen Gemeinde einreichen. Für das Verfahren ist dann die Bauaufsichtsbehörde zuständig. So ziemlich alle Gemeinden nennen auf ihren Websites die genaue Kontaktstelle für den Bauantrag.

Was kostet ein Bauantrag?

Euer Bauantrag verursacht Kosten, abhängig von der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes und vom Bearbeitungsaufwand des Antrages. Die Kosten für die Baugenehmigung sind je nach Ort und Vorhaben unterschiedlich, grundsätzlich könnt ihr mit rund 0,5 Prozent der Baukosten rechnen.

Zusätzliche Berechnungen und eventuell notwendige Gutachten müsst ihr extra bezahlen.

Wie lange dauert es, eine Baugenehmigung zu erhalten?

Auch wenn alle eure Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht wurden: Bis ihr die Baugenehmigung bekommt, können einige Monate vergehen. Wie lange es tatsächlich dauert, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde: Leider hört man immer häufiger von bis zu elf Monaten Bearbeitungsszeit. In manchen Landesbauordnungen sind aber inzwischen maximale Fristen festgelegt.

Was ist der Unterschied zwischen Baugenehmigung und Baufreigabe?

Um mit dem Bauen zu beginnen, braucht ihr zusätzlich zur Baugenehmigung auch eine Baufreigabe. Sie wird erteilt, wenn wichtige Nachweise wie zum Beispiel Prüfstatiken oder Wärmeschutznachweise vorliegen. Die sogenannte Baufreigabe, auch Baufreigabeschein genannt, wird gut sichtbar durch den "roten Punkt" an der Baustelle angebracht.

In dem Formular mit dem roten Punkt werden auch Angaben zum Bauvorhaben sowie Namen und Anschriften des Architekten und der ausführenden Baufirma genannt.

Übrigens: Spätestens eine Woche vor Baubeginn müsst ihr bei der Baubehörde auch die Baubeginnanzeige schriftlich einreichen. Auch hier sind Angaben zum Bauherrn, zum Bauvorhaben und zum Bauleiter sowie Nachweise zur Statik und zum Brandschutz zu machen.




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