
Natascha
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Ob beim Kauf eines Hauses oder Anmieten einer Wohnung: Wer wissen will, wie es um den energetischen Zustand eines Wohngebäudes bestellt ist, lässt sich den Energieausweis zeigen. Er gibt Auskunft über Wärmedämmung, Heizungsanlage und die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Hauses. Auch wenn Ihr selber bauen wollt, benötigt Euer neues Traumhaus einen Energieausweis. Welche Angaben ein Energieausweis enthält, wer ihn benötigt und was die Ausstellung kostet, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Der Energieausweis für Wohngebäude dokumentiert den energetischen Zustand eines Wohngebäudes. Er enthält allgemeine Angaben zum Objekt, zu der Heizungsart (z.B. fossile Brennstoffe, Holzpellets oder Wärmepumpentechnik) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Hauskäufer oder Mietinteressenten bekommen dadurch einen guten Eindruck davon, welche Energiekosten auf sie zukommen. Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.
Gemäß Paragraph 80 des Gebäudeenergiegesetz (GEG), ehemals Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht, für die ein Verkauf, eine Vermietung oder Verpachtung angedacht ist. Dementsprechend müssen auch in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen bestimmte Angaben über die energetische Qualität auftauchen, mindestens aber der Energiekennwert.
Wer ein neues Haus baut, benötigt den Energieausweis ebenfalls. Wenn Ihr Euch in unserem Webtool konkrete Vorschläge und Angebote von Fertighausherstellern zusammenstellen lasst, bekommt Ihr von den Anbietern die entsprechenden Angaben zur Energieeffizienz. Die besten Tipps, wie Ihr Euer Traumhaus energieeffizient bauen könnt, haben wir für Euch in diesem Blog-Beitrag aufgeschrieben.
Auch wer eine Bestandsimmobilie energieeffizient saniert (z.B. KfW-Effizienzhaus), braucht ihn. Bei Anbauten ist er vorgeschrieben, sofern das Gesamtgebäude gemäß GEG bilanziert wird – zum Beispiel, weil staatliche Fördermittel beantragt werden.
Gut zu wissen: Der Energieausweis beinhaltet keine Verpflichtung für den Eigentümer, die Immobilie energetisch zu modernisieren – wenngleich er Empfehlungen hierfür enthält. Eine Nachrüstung verlangt das GEG nur in seltenen Fällen. Gleichwohl sind Eigentümer von Objekten mit schlechter Energiebilanz gut beraten, den energetischen Zustand ihres Eigentums zu verbessern: Das hilft, Heizkosten zu senken, steigert den Wert der Immobilie und somit auch die Verkaufs- und Vermietungschancen.
Von der Pflicht zum Energieausweis ausgenommen sind Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche sowie überwiegend ungenutzte (ungeheizt oder ungekühlt) Gebäude. Ebenfalls befreit sind Werkstätten, Ställe und andere Gebäude mit spezieller Nutzung. Je nach Bundesland können auch denkmalgeschützte Wohngebäude ohne Energieausweis vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Wenn Ihr ein Ferienhaus besitzt, benötigt Ihr dafür ebenfalls keinen Energieausweis.
Im Falle von Eigentumswohnungen benötigt lediglich das gesamte Gebäude einen Energieausweis, nicht aber die einzelnen Wohneinheiten. Gemischt genutzte Immobilien, zum Beispiel mit Büros und Wohnungen, werden in Zonen unterteilt und erhalten zwei Energieausweise.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis gibt unabhängig vom Heizenergieverbrauch Auskunft, wie das Objekt im Hinblick auf Bausubstanz und Energieeffizienz aufgestellt ist. Hierzu nehmen Experten das Gebäude gewissenhaft unter die Lupe, zum Beispiel, was den Zustand von Außenwänden, Dach, Fenstern, Heizung und Haustechnik betrifft.
Wichtigste Kennzahl beim Bedarfsausweis ist der Endenergiebedarf. Er gibt den Eigentümern, Käufern oder Mietern eine Orientierung, auf welchen Energieverbrauch sie sich einstellen müssen.
Um einen Verbrauchsausweis zu erstellen, benötigt man Angaben über die Verbräuche für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre. Auskünfte erteilen die jeweiligen Bewohner. Achtung: Das individuelle Nutzungsverhalten kann die Berechnungen verfälschen.
Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die nach 1977 errichtet wurden, können sich frei entscheiden, ob sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Wer eine Immobilie mit mehr als vier Wohneinheiten besitzt, hat ebenfalls die freie Wahl zwischen beiden Ausweisen. Hier spielt es keine Rolle, wie alt das Gebäude ist.
Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, benötigen zwingend einen Bedarfsausweis. Ausnahme: Objekte, die schon beim Bau der damals gültigen Wärmeschutzverordnung entsprachen.
Bedarfs- und Verbrauchsausweise enthalten verschiedene Kennzahlen:
Der Endenergiebedarf wird meist als spezifische Größe bezogen auf die Gebäudenutzfläche (Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr) angegeben. Er berücksichtigt sämtliche Verluste, die durch die Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach) oder die Heizungsanlage entstehen. Der Kennwert kann zur Ermittlung von Brennstoffkosten herangezogen werden.
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben den Wärmeverlusten auch den Aufwand für die Beschaffung, die Umwandlung und den Transport der Brennstoffe.
Hierzu wird der Endenergiebedarf mit einem brennstoffabhängigen Korrekturfaktor multipliziert. Dieser fällt für regenerative Energien (z.B. Solar, Pellets) niedriger aus als für fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas.
Der Transmissionswärmeverlust (Watt pro Kelvin und Quadratmeter) verrät, wie viel Wärme über die Außenhülle des Gebäudes verloren geht. Häuser, die gemäß Bedarfsausweis einen niedrigen Transmissionswärmeverlust aufweisen, haben in der Regel einen geringen Heizenergiebedarf.
Energieeffizienzklassen kennt Ihr von Haushaltsgeräten. Sie geben die energetische Qualität von A+ über A bis H in neun Stufen an. Eine Aussage über die zu erwartenden Heizkosten ist mithilfe der Energieeffizienzklassen möglich.
Waren Angaben zu CO2-Emissionen lange freiwillig, so sind sie seit dem 1. Mai 2021 Pflicht. Die Berechnung erfolgt analog zur Berechnung des Primärenergieverbrauchs. Das Ergebnis wird pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche pro Jahr angegeben. Gut zu wissen: Die Berechnungen beinhalten zwar den Verbrauch für Heizung, Lüftung, Kühlung und Warmwasser, der normale Haushaltsstrom wird jedoch nicht berücksichtigt.
Ein Verbrauchsausweis kostet in der Regel um die 100 Euro oder weniger. Energieversorger und Ablesedienste können ihn anhand der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre ausstellen.
Der Bedarfsausweis erfordert eine genauere Analyse und einen Vor-Ort-Termin. Daher beginnt der Preis für die Ausstellung bei etwa 400 Euro. Die Ausstellung übernehmen Architekten, Heizungsfachbetriebe oder Energieberater.